Sparbeiträge
Zählten bislang nur Sparbeiträge zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen, die ein Zulageberechtigter zu Gunsten eines auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrages leistete, gelten künftig auch Zahlungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen an Genossenschaften dazu.