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Berufseinsteiger-Bonus

Ab 2008 erhalten die Zulageberechtigten, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Berufseinsteiger-Bonus. Dieser wird in der Form gewährt, dass die Grundzulage sich einmalig um 200 EUR erhöht. Eine gesonderte Antragstellung ist hierzu nicht erforderlich, die Gewährung erfolgt automatisch.

Hat der Zulageberechtigte bereits vor dem 1. Januar 2008 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und eine Zulage beantragt und liegen im Beitragsjahr 2008 die Voraussetzungen für die Gewährung eines Berufseinsteiger-Bonus vor, so erhält auch dieser Zulageberechtigte eine entsprechend erhöhte Grundzulage.

Die Gewährung des vollen Berufseinsteiger-Bonus setzt die Leistung des erforderlichen Mindesteigenbeitrags voraus, anderenfalls erfolgt eine Kürzung wie bei der Grundzulage.

Beispiel: Berufseinsteiger-Bonus
Single Petra Lehmann ist 22 Jahre alt und befindet sich im 3. Jahr ihrer Berufsausbildung. Ihr sozialversicherungspflichtiges Einkommen im Jahre 2007 betrug 12.000 EUR.

1. Variante
Sie schließt 2008 einen Riestervertrag ab: Petra Lehmann muss 4% von 12.000 EUR vermindert um die Grundzulage zahlen (12.000 EUR x 4% - 154 EUR - 200 EUR = 126 EUR), um sowohl die Grundzulage in voller Höhe von 154 EUR als auch den Berufseinsteiger-Bonus in voller Höhe von 200 EUR zu erhalten.

2. Variante
Petra Lehmann hat bereits 2006 ihren Riestervertrag abgeschlossen. Sie erhält auch hier den Berufseinsteiger-Bonus, da sie im Jahr 2008 noch die für die Gewährung des Bonus erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Berechnung des Beitrags erfolgt wie in Variante 1.

3. Variante
Petra Lehmann zahlt nur 100,80 EUR in ihren Riestervertrag ein; ihr tatsächlicher Eigenbeitrag beläuft sich also nur auf 80% des Mindesteigenbeitrags von 126 EUR. Sie erhält dementsprechend die auf 123,20 EUR gekürzte Grundzulage und den auf 160 EUR gekürzten Bonus.
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