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Wie wird gefördert

Gefördert wird wie bei "Geld-Riester" über Zulagen und eventuelle Steuervorteile, wobei bei der Eigenheimrente im Alter kein Geld fließt, sondern die ersparte Miete als eine der Geldrente vergleichbare Leistung gilt. In § 82 EStG (Einkommensteuergesetz) ist geregelt, für welche Beiträge der Zulageberechtigte eine Zulage bzw. auch einen Steuervorteil erhält.
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Sparbeiträge

Zählten bislang nur Sparbeiträge zu den geförderten Altersvorsorgebeiträgen, die ein Zulageberechtigter zu Gunsten eines auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrages mehr...


Tilgungsleistungen

Neben Sparbeiträgen werden nun auch Tilgungsleistungen gefördert, welche der Zulageberechtigte zur Tilgung eines Darlehens leistet, das nach dem AltZertG zertifiziert mehr...


Zulage

Die jährlichen Zulagen auf Altersvorsorgebeiträge werden ab 2008 in folgender Höhe gewährt: Grundzulage Zulage Ehepaar Kinderzulage 154 EUR 308 EUR 185 (300) EUR Die mehr...


Berufseinsteiger-Bonus

Ab 2008 erhalten die Zulageberechtigten, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Berufseinsteiger-Bonus. Dieser wird in mehr...


Sonderausgaben

Jedem Steuerpflichtigen, der zum begünstigten Personenkreis gehört, steht auch ein zusätzlicher Sonderausgabenabzugsbetrag zur Verfügung. Dieser beträgt ab dem Veranlagungszeitraum mehr...