Die dritte staatlich begünstigte Verwendung des angesparten geförderten Kapitals ist der Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung.
Pflichtanteile
Pflichtanteile sind die Anteile, die der Zulageberechtigte mindestens erwerben muss, um die Genossenschaftswohnung selbst beziehen zu können. Auch hier steht die Senkung der Miet- bzw. Finanzierungskosten im Alter im Vordergrund.