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Entschuldung

Entschuldung zu Auszahlungsbeginn

Riestersparer haben auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung einzusetzen, wenn das entsprechende Darlehen der Anschaffung oder Herstellung diente. Hierbei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung an. Dadurch will der Gesetzgeber eine Senkung der Finanzierungskosten im Alter erreichen. Der Beginn der Auszahlungsphase ergibt sich aus dem jeweiligen Altersvorsorgevertrag, dem das angesparte Kapital zur Entschuldung entnommen werden soll. Der Zeitpunkt kann zwischen dem vollendeten 60. und dem vollendeten 68. Lebensjahr frei gewählt werden.
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