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Was wird gefördert

Im Einkomensteuergesetz (§ 92 Abs.1) ist geregelt, für welche Sachverhalte der Zulageberechtigte gefördertes Altersvorsorgekapital verwenden darf. Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Kapital kann bis zu 75% oder zu 100%

  • bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung oder
  • zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung oder
  • für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung

verwendet werden.

Anschaffung oder Herstellung

Gesetzlich ist geregelt, dass selbstgenutzte Immobilien förderfähig sind, wenn sie nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft oder hergestellt wurden und das angesparte mehr...


Entschuldung

Riestersparer haben auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnung einzusetzen, wenn das mehr...


Genossenschaftsanteile

Die dritte staatlich begünstigte Verwendung des angesparten geförderten Kapitals ist der Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft mehr...


Begünstigte Wohnung

Als begünstigte Wohnung gilt eine Wohnung im eigenen Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Wohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft mehr...

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