Da Bausparverträge grundsätzlich Verträge nach § 1 Abs. 1 AltZertG sind, müssen sie ebenso die Zertifizierungskriterien erfüllen wie die klassischen zertifizierten Sparverträge:
- Die Leistung zur Altersversorgung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres (für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Verträge dem 62. Lebensjahr) oder dem Bezug einer Altersrente aus einem Alterssicherungsystem erbracht werden.
- Die Auszahlung kann nur in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplans mit anschließender Restverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr erfolgen.
- Der Anbieter muss zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen.
- Die zulasten des Anlegers in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gleichmäßig verteilt werden.
- Der Anleger muss während der Ansparphase das Recht haben, den Altersvorsorgevertrag ruhen zu lassen, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen bzw. auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen zu können sowie für wohnwirtschaftliche Maßnahmen zu entnehmen.
(Die Zertifizierungskriterien sind vorstehend verkürzt wieder gegeben)