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Bausparvertrag

Beiträge für zertifizierte Bausparverträge zählen rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu den Beiträgen für einen Altersvorsorgevertrag - bis max. 2.100 EUR jährlich. Für diese Sparbeiträge wird die Riester-Zulage und ggf. eine Steuerermäßigung gewährt. Kommt es beim Bausparvertrag zur Darlehensphase, gelten auch die Tilgungsleistungen für dieses Darlehen als Altersvorsorgebeiträge.

Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Vertrages gem. § 1 Abs. 1 AltZertG verbunden mit einer Option auf ein Darlehen. Es können daher bis zu 75% oder 100% des geförderten Kapitals aus dem Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung entnommen werden, gleichzeitig kann die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.
Beispiel
Rolf Müller spart seit 2008 in einen geförderten Bausparvertrag (Bausparsumme 50.000 EUR). 2017 hat er 40% angespart und damit die Zuteilung erreicht. Von der Bausparkasse bekommt er 50.000 EUR zum Erwerb eines selbstgenutzten Hauses ausgezahlt. 20.000 EUR  (= Ansparsumme) gelten als Entnahmebetrag und 30.000 EUR als Darlehen. 2017 werden auf dem Wohnförderkonto 20.000 EUR erfasst und in der weiteren Zeit die geförderten Tilgungsleistungen für das Darlehen.
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Zertifizierungskriterien

Da Bausparverträge grundsätzlich Verträge nach § 1 Abs. 1 AltZertG sind, müssen sie ebenso die Zertifizierungskriterien erfüllen wie die klassischen zertifizierten mehr...


Bauspar-Kombikredit

Diese Kombination besteht aus einem tilgungsfreien Darlehen und aus einem Bausparvertrag, der zur Tilgung dieses Darlehens eingesetzt wird. Gefördert wird diese Art mehr...


Ketten-Bausparverträge

Das in einem Bausparvertrag angesparte Altersvorsorgevermögen kann in einen neuen zertifizierten Bausparvertrag mit höherer Bausparsumme übertragen werden, wenn z. mehr...