Beiträge für zertifizierte Bausparverträge zählen rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu den Beiträgen für einen Altersvorsorgevertrag - bis max. 2.100 EUR jährlich. Für diese Sparbeiträge wird die Riester-Zulage und ggf. eine Steuerermäßigung gewährt. Kommt es beim Bausparvertrag zur Darlehensphase, gelten auch die Tilgungsleistungen für dieses Darlehen als Altersvorsorgebeiträge.
Der Bausparvertrag ist eine feste Kombination eines Vertrages gem. § 1 Abs. 1 AltZertG verbunden mit einer Option auf ein Darlehen. Es können daher bis zu 75% oder 100% des geförderten Kapitals aus dem Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten Wohnung entnommen werden, gleichzeitig kann die Darlehensoption in Anspruch genommen werden.