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Neue Anlageformen

Neue Anlageformen und Kapitalentnahmemöglichkeiten

Durch das Eigenheimrentengesetz wurde der Kreis der potenziellen Altersvorsorgeprodukte um diejenigen Vertragsgestaltungen erweitert, die der Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnung dienen. Erreicht werden soll die Gleichstellung der Altersvorsorge in der Form des mietfreien Wohnens im Alter mit der Bildung einer lebenslangen Rente bzw. eines Auszahlplans. Hiermit wird die selbstgenutzte Immobilie als eine der wichtigsten Stützen der privaten Altersvorsorge in die staatlich geförderte Altersvorsorge integriert.
Darlehen

Durch das Eigenheimrentengesetz werden auch Darlehensverträge in den Kreis der geförderten Altersvorsorgeprodukte aufgenommen. Die Zertifizierbarkeit und damit die mehr...


Bausparvertrag

Beiträge für zertifizierte Bausparverträge zählen rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu den Beiträgen für einen Altersvorsorgevertrag - bis max. 2.100 EUR jährlich. Für mehr...


Anteile an Genossenschaften

Seit dem Jahr 2008 dürfen auch zertifizierte Verträge angeboten werden, die den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft mehr...


Kapitalentnahme

Das Eigenheimrentengesetz bietet dem Zulageberechtigten die Möglichkeit, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Kapital bis zu 75% oder zu 100% unmittelbar mehr...