Durch das Eigenheimrentengesetz wurde der Kreis der potenziellen Altersvorsorgeprodukte um diejenigen Vertragsgestaltungen erweitert, die der Finanzierung einer selbstgenutzten Wohnung dienen. Erreicht werden soll die Gleichstellung der Altersvorsorge in der Form des mietfreien Wohnens im Alter mit der Bildung einer lebenslangen Rente bzw. eines Auszahlplans. Hiermit wird die selbstgenutzte Immobilie als eine der wichtigsten Stützen der privaten Altersvorsorge in die staatlich geförderte Altersvorsorge integriert.