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Nicht Begünstigte

Nicht Begünstigte
Selbstständige (sofern diese nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind)
Angestellte und Selbstständige, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Apotheker)
Beschäftigte, die in einer Zusatzversorgung pflichtversichert sind und denen dadurch eine beamtenähnliche Gesamtversorgung gewährt wird
freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
geringfügig Beschäftigte, die versicherungsfrei sind
Rentner (Bezieher einer Vollrente wegen Alters)
Studenten, die während des Studiums erforderliche Praktika ableisten oder die regelmäßig weniger als 400 EUR verdienen