Die Eigenheimzulage war viele Jahre ein Förderinstrument, um die "Häuslebauer" und "Häuslekäufer" bei der (An)Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Nach deren Abschaffung zum 1. Januar 2006 konnten sich viele Interessierte den Wunsch nach den eigenen vier Wänden nicht mehr erfüllen. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber beschlossen, das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge zu integrieren und die Regelungen der
Riesterrente zu erweitern.
Die
Eigenheimrente - auch unter dem Schlagwort
Wohn-Riester bekannt - ist die Antwort der Bundesregierung auf die seit langem geforderte Einbeziehung von Wohnimmobilien in die staatlich geförderte
Altersversorgung.
Ab 1. Januar 2008 geschieht dies über die bekannte Riester-Systematik. Dazu gehört, dass die Förderung des Wohneigentums in der
Ansparphase mit der nachgelagerten Besteuerung in der
Auszahlungsphase verbunden wird. Das neue Eigenheimrentengesetz will den Aufbau zusätzlicher privater Altersvorsorge und von selbstgenutztem Immobilienvermögen durch folgende Punkte fördern:
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